Abschreibung erhöhen
& Steuerlast senken mit Restnutzungsdauer Gutachten

  • DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung unserer Sachverständigen
  • Bis zu 12 % AfA im Jahr für Ihre Immobilie
  • 100% Geld-Zurück-Garantie
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    Jetzt Steuerersparnis bei Ihrer Immobilie ermitteln

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    Einfamilienhaus

    Wann wurde die Immobilie gebaut?

    Bitte geben Sie das Baujahr der Immobilie ein

    Für welches Jahr steht die Abgabe Ihrer Steuererklärung noch aus?

    In welchem Jahr wurde die Immobilie angeschafft?

    Wie groß ist die Wohn- und Nutzfläche?

    Angabe in Quadratmetern (qm)

    Wurde das Dach modernisiert?

    Bitte nur komplette Dacherneuerungen inkl. Dämmung berücksichtigen.

    Wann wurde die Modernisierung des Daches durchgeführt?

    Wurden die Fenster und Außentüren modernisiert?

    Wann wurde die Modernisierung von Fenstern und Außentüren durchgeführt?

    Wurden die Leitungssysteme modernisiert?

    Strom, Gas, Wasser, Abwasser

    Wann wurde die Modernisierung der Leitungssysteme durchgeführt?

    Wurde die Heizungsanlage modernisiert?

    Kompletter Austausch oder Teilmodernisierung, z.B. Brenner, Speicher, Pumpen, neue Fernwärmestation, Wärmetauscher etc.

    Wann wurde die Modernisierung der Heizungsanlage durchgeführt?

    Wurden die Außenwände wärmegedämmt?

    Nur vollständige Wärmedämmung der Außenwände, keine Teilmodernisierungen.

    Wann wurden die Außenwände gedämmt?

    Wurden die Bäder modernisiert?

    z.B. Erneuerung der Fliesen, Armaturen, Waschbecken, WC, Dusche etc.

    Wann wurden Badmodernisierungen durchgeführt?

    Wurde der Innenausbau modernisiert?

    z.B. Wände, Treppen, Decken, Fußböden, Schalter etc. (exkl. Bäder)

    Wann wurde die Modernisierung des Innenausbaus durchgeführt?

    Hat eine wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung stattgefunden?

    z.B. Zusammenlegung von Wohnungen, Änderung der Raumaufteilung

    In welchem Umfang wurden die Grundrisse angepasst?

    Angaben zu Ihrer Person

    Ihre Daten werden verschlüsselt übermittelt.

    Mehr Liquidität, weniger Steuern – Durch unsere Gutachten zur Nutzungsdauer Ihrer Immobilie

    In Deutschland wird ein Großteil aller vermieteten Immobilien pauschal über 50 Jahre abgeschrieben. Dadurch bleiben enorme steuerliche Potenziale ungenutzt, obwohl gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer ausdrücklich zulässig ist. Ein professionelles Restnutzungsdauer-Gutachten ermöglicht es Ihnen, die reale Nutzungsdauer Ihrer Immobilie nachzuweisen und Ihre jährliche Abschreibung deutlich zu erhöhen.

    Unser Rund-Um-Sorglos Versprechen mit Geld-zurück-Garantie

    Anders als andere Anbieter für Resnutzungsdauer Gutachten versprechen wir Ihnen einen Rund-Um-Sorglos-Service und begleiten Sie vollumfänglic von der Zusammenstellung sämtlicher Unterlagen über die Unterstützung bei der Einreichung der Steuererklärung bis zur laufenden Abstimmung mit dem Finanzamt. Auch nach Erstellung des Gutachtens stehen wir Ihnen weiterhin zur Seite und bieten Ihnen eine 100-%-Geld-zurück-Garantie.

    DIN EN ISO 17024 – Wir erfüllen die Anforderungen des Finanzamts

    Unsere Gutachten werden von qualifizierten, nach DIN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt und erfüllen sämtliche Anforderungen der Finanzverwaltung. Dadurch genießen sie eine hohe Anerkennung und Rechtssicherheit bei den Finanzbehörden.

    Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Immobilie steuerlich optimal zu bewerten – fundiert, anerkannt und wirtschaftlich sinnvoll.

    In nur 4 Schritten zu Ihrer Steueroptimierung

    Wir begleiten Sie von der unverbindlichen Ersteinschätzung über die Eintragung der Restnutzungsdauer in der Einkommenssteuererklärung bis zur Anerkennung durch das Finanzamt. Da wir die Anforderungen des Finanzamts kennen und unsere Gutachten dementsprechend bestens ausgearbeitet sind, werden diese regelmäßig akzeptiert. Dabei übernehmen wir den gesamten Ablauf – von der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen über die Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung und dem Finanzamt bis zur erfolgreichen Anerkennung.

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    Kostenlose Ersteinschätzung der Resnutzungsdauer

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    Beauftragung für Erstellung des Gutachtens

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    Einreichung beim Finanzamt

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    Finanzbehördliche Abstimmung

    Beispiel für Senkung der Steuerlast dank verkürzter 
    Restnutzungsdauer

    Ohne Restnutzungsdauer Gutachten

    Mit Restnutzungsdauer Gutachten

    Kaufpreisimmobilie

    350.000 €

    350.000 €

    Gebäudeanteil (80%)

    280.000 €

    280.000 €

    AfA pro Jahr

    2,0%

    6,8%

    Abschreibungssumme pro Jahr

    5.600,00 €

    19.040,00 €

    Steuerersparnis pro Jahr*

    2.520,00 €

    8.568,00 €

    Steuerersparnis auf 10 Jahre

    25.200,00 €

    85.680,00 €

    Kosten für das Gutachten nach steuerlicher Absetzung

    einmalig 850,00 €

    *bei einem Grenzsteuersatz in Höhe von 45%

    Kundenstimmen

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    Tomasz K

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    Ersteinschätzung war kostenlos, unverbindlich, und nach zehn Minuten wusste ich schon ungefähr, was ich sparen kann. Mehr brauch ich eigentlich nicht sagen. Hat sich gelohnt.

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    Leila M.

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    War anfangs echt skeptisch, weil … naja, klingt zu schön um wahr zu sein. Einfach Gutachten machen lassen und dann tausende Euro weniger Steuern? Aber ist halt so. Bei meiner Wohnung in Köln spar ich jetzt fast 5.000 € mehr im Jahr als vorher. Die Kosten fürs Gutachten hatte ich nach zwei Monaten wieder raus. Würd ich sofort wieder machen.

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    Peter S.

    Preise standen direkt auf der Webseite. Keine Überraschungen, keine versteckten Gebühren hinterher. Fand ich gut.

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    Dietmar F.

    Drei Wohnungen, Volumenrabatt bekommen, alles vom Finanzamt durchgewunken. Ersparnis pro Jahr zusammengenommen über 12.000 €. Das rechnet sich.

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    Susanne B.

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    Das Telefonat am Anfang war super angenehm. Kein Verkaufsdruck, einfach ehrliche Einschätzung ob sich das bei meiner Immobilie lohnt oder nicht. Fand ich sympathisch. Und ja … lohnt sich. Deutlich.

    Steuerersparnis gezielt nutzen

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    Fragen zur Restnutzungsdauer und Abschreibung von Immobilien

    Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ermittelt, wie lange ein Gebäude wirtschaftlich noch genutzt werden kann. Es kann eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen als die 50 bzw. 40 Jahre, die das Finanzamt pauschal vorgibt. Dadurch lässt sich die Immobilie steuerlich schneller abschreiben. Grundlage sind baulicher Zustand, Bauweise und Modernisierungen.

    Die AfA bezeichnet die steuerliche Abschreibung von Immobilien über ihre Nutzungsdauer. Sie berücksichtigt den jährlichen Wertverlust eines Gebäudes. Die Abschreibung mindert die steuerpflichtigen Mieteinnahmen. Grundstücke selbst sind nicht abschreibungsfähig, nur das Gebäude.

    Man darf eine kürzere Restnutzungsdauer nachweisen, weil das Steuerrecht die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt. Die vom Finanzamt vorgegebenen Nutzungsdauern sind pauschale Annahmen und können im Einzelfall unzutreffend sein. Wenn ein Gebäude aufgrund von Alter, Zustand oder Bauweise schneller an Wert verliert, darf dies durch ein Gutachten belegt werden. Das ist ausdrücklich gesetzlich vorgesehen und vom Bundesfinanzhof bestätigt.

    Ein Gutachten lohnt sich vor allem bei älteren oder stark beanspruchten Immobilien. Auch bei Objekten mit Sanierungsstau oder spezieller Bauweise kann die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer sein. Besonders interessant ist es für Kapitalanleger mit hoher Steuerlast. Je höher der persönliche Steuersatz, desto größer der Effekt. Unsere Erfahrung zeigt, dass fast alle Immobilien, die vor 1985 gebaut worden sind, eine kürzere Nutzungsdauer aufweisen als die pauschal vorgegebenen 50 bzw. 40 Jahre des Finanzamts.

    Die Abschreibung ist eine nicht zahlungswirksame Ausgabe, senkt aber die Steuerlast. Dadurch bleibt mehr Netto-Cashflow aus den Mieteinnahmen übrig. Eine höhere AfA führt somit zu weniger Steuerzahlung bei gleichem Mietertrag. Der tatsächliche Geldzufluss steigt.

    Die Höhe hängt vom Gebäudeanteil des Kaufpreises und der Nutzungsdauer ab. Bei Wohngebäuden sind regulär 2 % oder 3 % pro Jahr üblich. Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten kann die AfA deutlich höher ausfallen. Maßgeblich für die Abschreibung ist immer nur der Gebäude- und nicht der Grundstückswert.

    Abschreibungsfähig sind vermietete oder betrieblich genutzte Immobilien. Eigengenutztes Wohneigentum kann nicht abgeschrieben werden. Wohn- und Gewerbeimmobilien sind grundsätzlich geeignet. Voraussetzung ist, dass Einkünfte erzielt werden.

    Entscheidend sind Baujahr, Bauweise und baulicher Zustand. Auch Modernisierungen, Instandhaltungsrückstände und technische Ausstattung spielen eine Rolle. Nutzung, Beanspruchung und Umweltfaktoren werden ebenfalls berücksichtigt. All diese Punkte fließen in das Gutachten ein.

    Ein qualifizierter Sachverständiger analysiert das Gebäude technisch und wirtschaftlich. Grundlage sind Besichtigung, Unterlagen und anerkannte Bewertungsverfahren. Die Ergebnisse werden in einem nachvollziehbaren Gutachten dokumentiert. Dieses dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

    Zuerst wird der Gebäudeanteil am Kaufpreis ermittelt. Dieser wird durch die angenommene Nutzungsdauer geteilt. Das Ergebnis ist die jährliche Abschreibung. Bei verkürzter Restnutzungsdauer erhöht sich der jährliche AfA-Betrag entsprechend.

    Das Gutachten wird von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 qualifizierten Immobiliensachverständigen erstellt. Wichtig ist Erfahrung mit steuerlichen Restnutzungsdauer-Gutachten. Das Finanzamt verlangt ein fachlich fundiertes und schlüssiges Gutachten. Unsere Gutachten werden den Anforderungen des Finanzamts gerecht.

    Die Kosten für das Gutachten können Sie in unserer Kostenübersicht einsehen. Die Gutachterkosten sind in der Regel steuerlich absetzbar. Häufig amortisieren sich die Kosten bereits nach kurzer Zeit.

    Zunächst erfolgt eine kostenlose Ersteinschätzung zur Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie anhand von Ihren Angaben. Anschließend können Sie auf dessen Basis entscheiden, ob und für welche Immobilie Sie ein Gutachten beauftragen möchten. Anschließend werden Unterlagen gesichtet und meist eine Besichtigung durchgeführt. Sobald alle Dokumente vorliegen erstellt der Gutachter das Gutachten.

    Benötigt werden Objektbilder, Grundrisse, Energieausweis und ggf. Modernisierungsnachweise. Sofern Sie eine Außen- und Innenbesichtigung beauftragen, brauchen Sie keine separaten Objektibilder mehr einreichen. Auch Angaben zur Nutzung und zu durchgeführten Modernisierungen/Sanierungen sind wichtig. Je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer das Gutachten.

    Auch wenn weder gesetzliche Vorgaben noch die Rechtsprechung zwingend eine Innen- oder Außenbesichtigung verlangen, kann diese in vielen Fällen sinnvoll sein. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein im Gutachten dokumentierter Besichtigungstermin Rückfragen seitens des Finanzamts deutlich reduzieren und die Akzeptanz erhöhen kann. Eine Besichtigung ermöglicht zudem eine genauere und fundiertere Bewertung auf Basis eines höheren Informationsstands. Auf Wunsch können Sie die Besichtigung im Auftragsprozess auf unserer Webseite einfach auswählen.

    Unsere Restnutzungsdauer Gutachten werden in aller Regel von den Finanzämtern problemos anerkannt, da wir die maßgeblichen Anforderungen an den Nachweis der verkürzten Restnutzungsdauer vollständig erfüllen und über eine umfangreiche, spezialisierte Praxiserfahrung verfügen. Sollten seitens des Finanzamts Rückfragen oder Beanstandungen auftreten, stehen wir Ihnen selbstverständlich bei der Klärung und etwaigen Nachbesserungen zur Seite. Falls erforderlich, unterstützen wir Sie zudem bei der Begründung eines Einspruchs in enger Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Steuerkanzlei, falls erforderlich.

    Sollte das Gutachten trotz etwaiger Nachbesserungen und eingelegter Einsprüche aus unvorhersehbaren Gründen vom Finanzamt abgelehnt und nicht anerkannt werden, steht es Ihnen selbstverständlich frei, diese Entscheidung nicht zu akzeptieren und weitere rechtliche Schritte in Form eines Klageverfahrens einzuleiten. Dies empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, da die Praxis und die einschlägige Rechtsprechung zeigen, dass gut begründete Restnutzungsdauer-Gutachten in finanzgerichtlichen Verfahren regelmäßig von Finanzgerichten letztlich bestätigt werden.

    Sollten Sie sich jedoch gegen das Klageverfahren entscheiden, greift unse Geld-Zurück-Garantei und wir erstatten wir Ihnen die Kosten für das Gutachten.

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